Dieses Dokument enthält die Spezifischen Verkaufsbedingungen, zu denen die Enovos Luxembourg S.A., eine Gesellschaft luxemburgischen Rechts mit Sitz in 2 Domaine du Schlassgoard, L-4327 Esch-sur-Alzette, Großherzogtum Luxemburg, eingetragen im luxemburgischen Handels- und Gesellschaftsregister unter der Nummer B 44.683 („Enovos“), dem Kunden ihren „enodrive zen“-Dienst (im Sinne der in diesen Spezifischen Geschäftsbedingungen enthaltenen Definition) anbietet. Mit der Registrierung beim enodrive zen-Dienst willigt der Kunde in diese Spezifischen Geschäftsbedingungen ein, die die zusammen mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen integralen Bestandteil des über den enodrive zen-Dienst geschlossenen Kaufvertrags bilden. Im Rahmen des Vertrags fungiert Enovos als Erbringer von Stromladedienstleistungen im Sinne von Artikel 1 der geänderten großherzoglichen Verordnung vom 3. Dezember 2015 in Bezug auf die öffentliche Infrastruktur im Zusammenhang mit elektrischer Mobilität.
1. Begriffsbestimmungen
1.1. „enodrive zen-Anwendung“ oder „Anwendung“: Die mit dem enodrive zen- Dienst verbundene mobile Anwendung, die kostenlos aus dem App Store und Google Play heruntergeladen werden kann und in einer interaktiven Karte alle über den enodrive zen-Dienst zugänglichen Ladestationen des Chargy- und des eRoaming-Netzes angibt. Die Anwendung ermöglicht es dem Kunden, sich durch Einloggen in sein Kundenkonto eine Übersicht seiner bisherigen Ladevorgänge und Rechnungen anzeigen zu lassen.
1.2. „Sperrung“: Die Aussetzung der Funktionen des enodrive zen-Dienstes durch Enovos nach Artikel 5.
1.3. „enodrive zen-Karte“ oder „Karte“: Die Karte, die den Zugang zum enodrive zen-Dienst und damit den Zugang zu den Ladestationen des Chargy- und des eRoaming-Netzes sowie zu den Mobilitätsdiensten des Verkéiersverbond in Luxemburg ermöglicht.
1.4. „Chargy“: Ein Netz von öffentlichen Ladestationen einschließlich einer IT-Plattform in Luxemburg. Die im Chargy-Netz zugänglichen Ladestationen werden durch das Chargy-Logo oder durch das Chargy OK-Logo gekennzeichnet. Nähere Informationen finden Sie auf der Website https://chargy.lu/.
1.5. „Kundenkonto“: Das persönliche Konto des Kunden, das mit dem enodrive zen-Dienst verknüpft ist und ihm den Zugang zu den Funktionen der enodrive zen-Plattform und und der enodrive zen-Anwendung ermöglicht.
1.6. „Zahlungsmethode“: Die Zahlungsmethode, die der Kunde für die Zahlung von Aufladungen gewählt hat, die im Chargy- und im eRoaming-Netz über den enodrive zen-Dienst vorgenommen werden. Die Zahlung kann entweder durch ein SEPA-Mandat auf ein Bankkonto oder durch direkte Zahlung per Kreditkarte erfolgen. Die Auswahl einer Zahlungsmethode und die Angabe einer gültigen persönlichen Bankverbindung sind für die Inanspruchnahme des enodrive zen-Dienstes zwingend erforderlich.
1.7. „Interaktive Karte“: Eine interaktive Karte, auf der alle Ladestationen des Chargy-Netzes in Luxemburg und des eRoaming-Netzes im Ausland angezeigt werden. Über diese interaktive Karte können Sie sich Lage, Verfügbarkeit und Hauptmerkmale (Arten von Anschlüssen, Leistung etc.) aller Ladestationen anzeigen lassen. Die interaktive Karte ist über die Plattform und die enodrive Zen-Anwendung abrufbar.
1.8. „Plattform“: Die mit dem enodrive zen-Dienst verknüpfte Online-Plattform, die unter my.enodrive.lu zugänglich ist und dem Kunden die Möglichkeit gibt, sich durch Einloggen in sein Kundenkonto eine detaillierte Übersicht seiner vergangenen Ladevorgänge und Rechnungen anzeigen zu lassen und die interaktive Karte abzurufen.
1.9. „Kartenpreis“: Der in Artikel 4 genannte Preis für den Kauf der enodrive zen-Karte.
1.10. „ Preis der Aufladungen“: Der in Artikel 4 genannte Preis für die elektrischen Aufladungen, die über den enodrive zen-Dienst an den Ladestationen des Chargy- und eRoaming-Netzes vorgenommen werden.
1.11. „eRoaming“: Ein internationales Netzwerk von Betreibern von Ladeinfrastrukturen mit Sitz im Ausland, die über den enodrive zen-Dienst zugänglich sind. Alle in den verschiedenen Ländern zugänglichen Ladestationen des eRoaming-Netzes werden auf der interaktiven Karte, die über die Plattform und die enodrive zen-Anwendung aufgerufen werden kann, angezeigt.
1.12. „enodrive zen-Dienst“ oder „Dienst“: Der Dienst, in dessen Rahmen Enovos dem Kunden alle enodrive zen-Funktionen bereitstellt, über die dieser auf die Ladestationen des Chargy- und eRoaming-Netzes zugreifen kann, um sein Elektrofahrzeug gemäß den Bedingungen dieses Vertrags aufzuladen. Dieser Dienst beinhaltet den Zugang zur Plattform my.enodrive.lu und zur enodrive zen-Anwendung sowie die Verwendung der enodrive zen-Karte.
1.13. „Registrierung“: Kauf des enodrive zen-Dienstes durch den Kunden gemäß Artikel 3.
1.14. „Elektrofahrzeug“: Alle Elektrofahrzeuge oder Hybrid-Elektrofahrzeuge, die an einer elektrischen Ladenstation aufgeladen werden können.
2. Beschreibung des enodrive zen-Dienstes
2.1. Zugang zu Ladestationen und Ladevorgang
2.1.1. Über den enodrive zen-Dienst kann der Kunde sein Elektrofahrzeug an allen Ladestationen des Chargy-Netzes in Luxemburg und des eRoaming-Netzes im Ausland aufladen.
2.1.2. In der über die Plattform und die Anwendung aufrufbaren interaktive Karte kann der Kunde die verfügbaren Ladestationen und ihre Hauptmerkmale (Anschlussart, Leistung etc.) identifizieren und lokalisieren.
2.1.3. Der Ladevorgang an den verfügbaren Ladestationen kann jederzeit mit der enodrive zen-Karte gestartet werden. An einigen Ladestationen kann der Ladevorgang außerdem durch Einscannen des an der Station angezeigten QR-Codes oder durch direktes Aktivieren des Ladevorgangs in der Anwendung gestartet werden. Generell wird der Ladevorgang jedoch nur eingeleitet, wenn die Ladestation funktionsfähig ist und der Kunde sein Elektrofahrzeug gemäß den Betriebsvorschriften der Ladestation angeschlossen hat.
2.1.4. Unabhängig davon, ob die Aufladung vollständig oder nur teilweise erfolgt ist, endet der Ladevorgang, wenn das Elektrofahrzeug von der Ladestation getrennt wird. Der Kunde muss überprüfen, ob der Ladevorgang korrekt gestartet und beendet wurde.
2.1.5. Vor jedem Aufladen muss der Kunde sicherstellen, dass die Ladestation verfügbar und mit seinem Elektrofahrzeug und der zugehörigen Ausstattung (z.B. Konverter, Adapter oder Kabel), die für ihre Funktion geeignet sein und den geltenden Normen entsprechen müssen, kompatibel ist. Ladestationen, an denen eine Störungsmeldung angebracht ist oder an denen sichtbare Defekte oder Störungen vorhanden sind, dürfen nicht verwendet werden. Die in der interaktiven Karte enthaltenen Informationen über die Verfügbarkeit von Ladestationen sind unverbindlich. Sie hängen von der Qualität der von den Betreibern der Ladeinfrastrukturen übermittelten Daten ab und können Änderungen unterliegen.
2.1.6. Der Kunde ist verpflichtet, die maximalen Aufladezeiten einzuhalten und die Ladestation gemäß den an der Station angegebenen Anweisungen des Betreibers der Ladestation freizugeben. Die Ladestation muss jedenfalls 30 Minuten nach dem vollständigen Aufladen des Elektrofahrzeugs freigegeben werden, und die Gesamtzeit der ununterbrochenen Verbindung zu einem Terminal darf bei einem Terminal des Typs AC nicht mehr als 12 Stunden und bei einem Terminal des Typs DC nicht mehr als 4 Stunden betragen.
2.2. Anzeige der Verbrauchs- und Rechnungsdaten
2.2.1. Indem er sich in sein Kundenkonto auf der Plattform oder der enodrive zen-Anwendung einloggt, kann sich der Kunde folgende Informationen anzeigen lassen:
- seinen Stromverbrauch an den Ladestationen des Chargy- und des eRoaming-Netzes, auf die über seine enodrive zen-Karte oder von seinem Smartphone aus (durch Aktivieren des Ladevorgangs in der Anwendung oder durch Scannen eines QR-Codes) zugegriffen wurde; und
- eine detaillierte Übersicht seiner Lade- und Rechnungsdaten.
2.2.2. Die Zugangsdaten, über die sich der Kunde in sein Kundenkonto einloggen und auf die Funktionen der Plattform und der Anwendung zugreifen kann, werden ihm bei der Registrierung beim enodrive zen-Dienst gemäß Artikel 3 mitgeteilt.
2.2.3. Mit der Registrierung beim enodrive zen-Dienst willigt der Kunde in die für die Plattform und die mobile Anwendung geltenden Nutzungsbedingungen ein. Für den Zugang zur Plattform und zur mobilen Anwendung wird eine Breitband-Internetverbindung benötigt. Diese muss vom Kunden bereitgestellt werden.
2.3. Zusatzleistungen
2.3.1. Unter bestimmten Bedingungen und gegen einen Aufpreis kann der Kunde den Standard-Dienst um Zugangsrechte zu einer privaten Aufladestation erweitern, auf die er mit einer enodrive zen-Karte zugreifen kann. Die Ladestation muss bestimmten technischen Vorgaben entsprechen und Enovos muss sich folglich mit dem Eigentümer dieser Ladestation in Verbindung setzen. Möchte der Kunde die Ladestationen, auf die er mit dem enodrive zen-Dienst zugreifen kann, um eine zusätzliche private Ladestation erweitern, muss er Enovos wie unter folgender E-Mail-Adresse kontaktieren: mobility@enovos.eu.
2.3.2. Kunden, die eine enodrive zen-Karte erworben haben, haben die Möglichkeit, über die mobiliteit.lu-Plattform, ohne Aufpreis, zusätzliche Drittleistungen des Verkéiersverbond der luxemburgischen Regierung in Anspruch zu nehmen, wie z.B. das Aufladen gültiger Fahrkarten des luxemburgischen öffentlichen Verkehrsnetzes, Zugang zu Fahrrad-MBoxen des Verkéiersverbond und Zugang zu P&R-Diensten (Park and Ride). Weiterführende Informationen zu diesen Drittleistungen sind auf dieser Website erhältlich: https://www.mobiliteit.lu/se-deplacer/titres-de-transport/mkaart.
3. Registrierung beim enodrive zen-Dienst
3.1. Der Kunde kann sich beim enodrive zen-Dienst registrieren, indem er eine enodrive zen-Karte an einer Enovos-Verkaufsstelle oder online im eShop shop.enovos.lu erwirbt oder sich in der enodrive zen-Mobilanwendung registriert (die „Registrierung“). Für die Inanspruchnahme des gesamten oder eines Teils des enodrive zen-Dienstes ist eine vorherige Registrierung in Übereinstimmung mit diesem Artikel erforderlich.
3.2. Eine enodrive zen-Karte kann der Kunde entweder in den physischen Verkaufsstellen von Enovos oder durch Abgabe einer Bestellung im eShop „shop.enovos.lu erwerben. Dieser Kauf zieht die sofortige Zahlung des Kartenpreises nach sich, vor Ort bzw. online, und der Kunde muss ein Registrierungsformular ausfüllen. Im Anschluss daran erstellt Enovos ein Kundenkonto und versendet die Zugangsdaten für dieses Kundenkonto an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse. Das anfängliche Passwort muss der Kunde abändern.
3.3. Außerdem kann der Kunde die enodrive zen-Mobilanwendung kostenlos herunterladen und direkt über die Anwendung ein Kundenkonto anlegen, indem er seine E-Mail-Adresse und ein Passwort seiner Wahl eingibt.
3.4. Um auf alle Ladestationen des Chargy- und des eRoaming-Netzes zugreifen zu können, muss man nach der Registrierung beim Dienst über die Anwendung zwingend eine enodrive zen-Karte bestellen, da nur einige Ladestationen die Möglichkeit bieten, den Ladevorgang über das Smartphone, ohne Karte, zu starten.
3.5. Der Kunde verpflichtet sich, bei der Registrierung nach dem Kauf der Karte oder dem Herunterladen der Anwendung alle Pflichtfelder auszufüllen und genaue, vollständige und aktuelle Angaben zu machen. Diese Registrierungsinformationen umfassen insbesondere:
- die E-Mail-Adresse des Kunden, an die die Bestätigung der Registrierung zum enodrive zen-Dienst, die Zugangsdaten des Kundenkontos und Rechnungen gesendet werden;
- die Zahlungsmethode, die der Kunde für die monatliche Zahlung von Aufladungen, die über den enodrive zen-Dienst vorgenommen werden, auswählt, wobei darauf hinzuweisen ist, dass der Kunde zunächst in eine Lastschrift über ein SEPA-Mandat einwilligen muss;
- die gültigen Bankverbindungs- und Rechnungsinformationen für die ausgewählte Zahlungsmethode;
- die Postanschrift für die physische Zustellung der enodrive zen-Karte, soweit einschlägig, und des SEPA-Mandats, das unterschrieben an Enovos zurückgeschickt werden muss.
3.6. Unabhängig von der Registrierungsmethode wird der enodrive zen-Dienst erst dann aktiviert, nachdem das Kundenkonto erstellt und die Zahlungsmethode ausgewählt wurden und Enovos die entsprechenden gültigen Rechnungsinformationen (Bankverbindung und unterzeichnetes SEPA-Mandat bzw. Kreditkartendaten) erhalten hat.
3.7. Sobald die Zahlung per Kreditkarte einsatzbereit ist, kann sich der Kunde in sein Kundenkonto einloggen, die gewählte Zahlungsmethode ändern und sich für die Zahlung per Kreditkarte statt per SEPA-Lastschrift entscheiden.
3.8. Das Passwort, das den Zugang zum Kundenkonto ermöglicht, muss unbedingt gegen missbräuchliche Verwendung durch andere Personen geschützt werden, und der Kunde muss Enovos unverzüglich unterrichten, sobald ihm ein Missbrauch bekannt wird. Der Kunde ist für die Sicherheit seines Passwortes verantwortlich. Er sollte das Passwort nicht aufschreiben, wenn Dritte es als solches erkennen könnten, und es ist ihm untersagt, es auf eine Weise zu verwenden, die anderen Personen den Zugang zu den Informationen ermöglichen würde.
4. Preis, Rechnungsstellung und Zahlung
4.1. Mit der Registrierung beim enodrive zen-Dienst verpflichtet sich der Kunde, Folgendes zu zahlen:
- (i) den Preis der im Laden gekauften oder online bestellten enodrive zen-Karte zum angegebenen Preis (der „Kartenpreis“), und
- (ii) den Preis für alle elektrischen Aufladungen, die an den Ladestationen des Chargy- und des eRoaming-Netzes über die enodrive zen-Karte des Kunden oder über sein Kundenkonto von seinem Smartphone aus (durch Scannen eines QR-Codes oder durch Aktivierung des Ladevorgangs der Anwendung) durchgeführt werden (der „Preis der Aufladungen").
4.2. Der Kartenpreis wird gemäß Artikel 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Rechnung gestellt und bezahlt.
4.3. Höhe, Abrechnung und Zahlung des Preises der Aufladungen richten sich nach den folgenden Bedingungen, die – beschränkt auf die Regelungen betreffend den Preis der Aufladungen – an Stelle von Artikel 3.1 bis 3.4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten:
4.3.1. Höhe des Preises der Aufladungen:
4.3.1.1. Der Preis der Aufladungen errechnet sich, indem man die an den jeweiligen Ladestationen geltenden Preise pro Einheit auf die vom Kunden getätigten Aufladungen anwendet. Die an den Ladestationen des Chargy- und des eRoaming-Netzes geltenden Preise pro Einheit können durch Auswahl der betreffenden Ladestation auf der interaktiven Karte abgerufen werden. Die für die Ladestationen des eRoaming-Netzes angegebenen Preise pro Einheit basieren auf den von den verschiedenen Betreibern von Ladestationen angewandten Preisen und werden daher lediglich als unverbindliche Preise angezeigt.
4.3.1.2. Alle in der Anwendung genannten Preise pro Einheit verstehen sich inklusive Steuern und in Euro (€). Wenn eine Aufladung in einem Drittland, in dem eine andere Währung gilt, durchgeführt wird, wird der zu Beginn des Ladevorgangs geltende Wechselkurs angewendet, um den für diese Ladestation geltenden Preis pro Einheit anzugeben.
4.3.1.3. Die Preise pro Einheit können in Form einer Gebühr pro verbrauchter Energie in kWh, einer Gebühr pro Zeitraum, in dem ein Elektrofahrzeug an der Ladestation geparkt wird, einer Gebühr für das Starten des Ladevorgangs sowie in Form anderer, angegebener Gebühren pro Einheit ausgedrückt werden.
4.3.1.4. Der Endpreis eines Ladevorgangs richtet sich strikt nach der Nutzung durch den Kunden, z.B. der Ladezeit, der verbrauchten Energie in kWh, und wird daher nicht immer automatisch vor Beginn des Ladevorgangs angegeben. Der Endpreis eines Ladevorgangs wird auf der Plattform und in der Anwendung schnellstmöglich nach Beendigung des Ladevorgangs mitgeteilt. wobei sich die Dauer der Mitteilung danach richtet, wie lange die verschiedenen Betreiber der Ladestationen für die Übermittlung dieser Daten benötigen.
4.3.1.5. Die für die einzelne Ladestation und die Abrechnung des Ladevorgangs geltenden Preise pro Einheit (z.B. für die Aufladezeit oder die verbrauchte Energie in kWh) basieren auf den Informationen, die die Betreiber der verschiedenen Ladestationen des Chargy- und des eRoaming-Netzes mitteilen. Enovos prüft, soweit möglich und im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden Mittel, die von den Betreibern der Ladestationen übermittelten Informationen. Es übernimmt jedoch keine Haftung für unzutreffende, veraltete oder unvollständige Informationen. Ist der Kunde der Ansicht, dass bei der Berechnung des Ladepreises ein wesentlicher Fehler aufgetreten ist, hat er dies Enovos umgehend mitzuteilen.
4.3.2. Abrechnung des Preises der Aufladungen:
4.3.2.1. Der Preis für die von ihm getätigten Aufladungen wird dem Kunden monatlich in Rechnung gestellt. Die monatlichen Rechnungen fassen alle Aufladungen, die der Kunde im vergangenen Monat vorgenommen hat, zusammen, soweit die verschiedenen Betreiber der Ladestationen Enovos alle Informationen zu den Ladevorgängen in ordnungsgemäßer Form übermittelt haben. Kommt es bei der Übermittlung dieser Informationen zu einer Verzögerung, werden die betroffenen Aufladungen am Ende des Monats, in dem die Informationen übermittelt werden, in Rechnung gestellt.
4.3.2.2. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich in elektronischer Form.
4.3.2.3. Der Preis der Aufladungen wird in Euro (€) in Rechnung gestellt und beinhaltet die Aufladungen, die in einem Drittland unter Verwendung einer anderen Währung vorgenommen wurden. In diesem Fall wird für die Abrechnung dieser Aufladung der beim Start des Ladevorgangs geltende Wechselkurs herangezogen.
4.3.2.4. Die monatlichen Rechnungen müssen innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungsstellung bezahlt werden; die Rechnungsbeträge werden innerhalb von 15 Tagen nach dem Fälligkeitsdatum der Rechnung abgebucht. Der Kunde hat sicherzustellen, dass das in seinem Kundenkonto angegebene Bankkonto über ein ausreichend hohes Guthaben verfügt und dass die ggf. registrierte Zahlungskarte gültig und nicht gesperrt ist.
4.3.2.5. Die Zahlung gilt als erfolgt, wenn der gesamte Rechnungsbetrag auf dem Enovos-Konto eingegangen ist.
4.4. Im Fall einer teilweisen oder vollständigen Nichtzahlung einer Rechnung am Fälligkeitsdatum:
4.4.1. kann Enovos – je nach gewählter Zahlungsmethode –, einen erneuten Versuch unternehmen, die Zahlung zu erhalten:
- SEPA-Lastschrift: Enovos wird der Bank des Kunde eine elektronische Zahlungserinnerung zusenden;
- Kreditkarte: Enovos wird zwei weitere Einzugsversuche im Abstand von 24 Stunden unternehmen.
4.4.2. Schlagen auch die weiteren Versuche fehl, kann Enovos den Dienst im Einklang mit Artikel 5 bis zur Zahlung durch den Kunden sperren. Außerdem kann Enovos den Kunden auffordern, alle offenen Restbeträge innerhalb von 10 Tagen zu zahlen. Bis zum Ablauf dieser Frist kann Enovos weiterhin versuchen, die Zahlung gemäß den Verfahren in Artikel 4.4.1 einzuziehen. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb dieser Frist, wird der Vertrag mit sofortiger Wirkung mit Ablauf der 10-tägigen Frist gekündigt.
4.5. Im Falle einer Beanstandung der Rechnung muss Enovos innerhalb von drei (3) Monaten ab dem Datum der fraglichen Rechnung eine schriftliche Reklamation zugehen. Wird die Reklamation akzeptiert, erhält der Kunde unverzüglich eine Entschädigungszahlung. Wird die Reklamation abgelehnt, wird Enovos dem Kunden das Ergebnis seiner Untersuchung mitteilen und seinen Standpunkt begründen.
5. Sperrung
5.1. Mittels einer Sperrung kann Enovos die Funktionen des enodrive zen-Dienstes in den in diesem Vertrag vorgesehenen Fällen aussetzen. Dies hat zur Folge, dass während einer solchen Sperrung weder die enodrive zen-Karte des Kunden noch sein Smartphone für die Vornahme von Aufladungen über sein Kundenkonto verwendet werden können. Außerdem hat eine Sperrung zur Folge, dass eine Anzeige der Lade- und Abrechnungsübersicht des Kunden unmöglich wird und der Kunde die interaktive Karte nicht mehr aufrufen kann.
5.2. Im Falle einer Sperrung wird eine Sperranzeige in elektronischer Form an den Kunden gesendet, die ihn über die Sperrung des enodrive zen Service informiert. Enovos stellt den Zugang zum enodrive zen-Dienst wieder her, sobald die Umstände, die zur Sperrung geführt haben, entfallen sind.
5.3. Die Gebühren für Aufladungen über den enodrive zen-Dienst, die außerhalb des Sperrungszeitraums erfolgen, schuldet der Kunde weiterhin in voller Höhe.
5.4. Enovos übernimmt keinerlei Haftung, wenn sich die Gründe für die Sperrung letztlich als unzutreffend erweisen, sofern Enovos zum Zeitpunkt der Sperrung Grund zu der Annahme hatte, dass ein vertraglich festgelegter Grund für eine Sperrung vorlag.
6. Laufzeit und Kündigung des enodrive zen-Vertrags
6.1. Abweichend von Artikel 8.2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Kunde kann den Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Nach der Kündigung endet der Zugang des Kunden zum enodrive zen-Dienst.
6.2. Im Fall einer schwerwiegenden Pflichtverletzung seitens des Kunden und insbesondere im Fall:
- eines Zahlungsverzugs nach Artikel 4.4;
- eines schwerwiegenden oder wiederholten Missbrauchs des enodrive zen-Dienstes oder der damit verbundenen Funktionen (Karte, Anwendung, Plattform) oder der Ladestationen;
kann Enovos eine Sperrung des enodrive zen-Dienstes gemäß Artikel 5 vornehmen und den Kunden auffordern, seinen Pflichten innerhalb von 10 Tagen nachzukommen. Andernfalls wird der Vertrag nach Ablauf dieser Frist mit sofortiger Wirkung gekündigt.
6.3. Im Fall einer wie auch immer gearteten Kündigung endet der Vertrag mit Ablauf der zehntägigen Frist mit sofortiger Wirkung und alle Aufladungen, die bis zum Kündigungszeitpunkt über die enodrive zen-Karte des Kunden oder über sein Smartphone vorgenommen werden, sind vom Kunden zu begleichen. Etwaige Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
7. Haftung
7.1. Enovos haftet für den enodrive zen-Dienst gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Zusätzlich zu den in Artikel 10 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Haftungsbeschränkungen schließt Enovos jegliche Haftung aus für:
- Wesentliche Fehler der Informationen, die über die Anwendung oder die Plattform abgerufen werden können und die von den Daten abhängen, die von den verschiedenen Betreibern von Ladestationen übermittelt werden, insbesondere in Bezug auf die an den Ladestationen geltenden Preise pro Einheit, die Verfügbarkeit der Ladestationen zur Vornahme von Aufladungen und ihre Merkmale (Leistung, Art der Anschlüsse etc.);
- eine Störung, Fehlfunktion oder Unzugänglichkeit der Ladestationen, für deren Instandhaltung und Zugänglichkeit allein der jeweilige Betreiber zuständig ist;
- eine Störung, Fehlfunktion oder Unzugänglichkeit, die den unterbrochenen Betrieb, die Eigenschaften oder die Qualität der/des für den Aufladevorgang erforderlichen Stromversorgung, Internet-Verbindung und Kommunikationsnetzes beeinträchtigt;
- eine vorübergehende Fehlfunktion oder Unzugänglichkeit der von Drittanbietern abhängigen Dienste, die die Anzeige der interaktiven Karte oder der Verbrauchsdaten auf der Plattform oder der Anwendung ermöglichen sollen;
- eine Fehlfunktion oder Beschädigung, die durch eine Defekt des Elektrofahrzeugs oder der dazugehörigen Ausstattung oder ihre Inkompatibilität mit der Ladestation verursacht wurde;
- die Nichtverfügbarkeit von Support über die an den Ladestationen angegebenen Hotline-Nummern; diese Support-Hotlines sind nicht Bestandteil der von Enovos im Rahmen des Dienstes bereitgestellten Leistungen und fallen in den ausschließlichen Verantwortungsbereich der Betreiber der Ladestationen;
- Nichterbringung oder unzureichende Erbringung von Zusatzleistungen durch Dritte.
7.2. Der Kunde übernimmt die ausschließliche und umfassende Haftung für die Nutzung des enodrive zen-Dienstes und den gesamten Stromverbrauch über seine enodrive zen -Karte oder sein Kundenkonto, unabhängig von den verbrauchten Strommengen und dem Preis der Aufladungen, ungeachtet davon, ob die Karte oder die Anwendung von ihm selbst oder einem Dritten verwendet wurde und und unabhängig, davon, wer Eigentümer oder Nutzer des aufgeladenen Elektrofahrzeugs ist.
7.3. Folglich übernimmt der Kunde die alleinige Haftung für:
- einen ungewöhnlich hohen oder außergewöhnlichen Verbrauch über den enodrive zen-Dienst,
- den Verlust oder Diebstahl der enodrive zen-Karte oder des Smartphones mit der enodrive zen-Anwendung oder für einen unbefugten Zugriff auf das Kundenkonto, und
- generell für eine missbräuchliche Nutzung des enodrive zen-Dienstes, der damit verbundenen Funktionen (Karte, Anwendung, Plattform) oder der Ladestationen; dies gilt auch, wenn die missbräuchliche Nutzung durch einen Dritten ohne Kenntnis oder ohne Einwilligung des Kunden erfolgt.
In den oben genannten Fällen muss der Kunde Enovos unverzüglich nach entsprechender Kenntnisnahme informieren. Unmittelbar nach Benachrichtigung durch den Kunden und jedenfalls, sobald Enovos das Vorliegen eines der oben genannten Fälle bekannt wird, erfolgt eine Sperrung des Dienstes.
8. Benachrichtigungen
Alle Benachrichtigungen, die im Rahmen dieses Vertrags an Enovos vorgenommen werden, sind an mobility@enovos.eu zu richten, sofern sie nicht über das Helpdesk oder über die Anwendung erfolgen.
9. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
9.1. Für diese Besonderen Geschäftsbedingungen und ihre Auslegung gilt luxemburgisches Recht oder das Recht des Landes, in dem der Kunde, bei dem es sich um einen Verbraucher handelt, seinen gewöhnlichen Wohnsitz hat.
9.2. Sollten Enovos und der Kunde nicht in der Lage ein, eine Streitigkeit gütlich beizulegen, vereinbaren sie, alle Streitigkeiten, die sich aus dem Abschluss, der Auslegung, der Ausführung oder der Beendigung der vorliegenden Besonderen Geschäftsbedingungen ergeben, den Gerichten der Stadt Luxemburg oder, falls der Kunde ein Verbraucher ist, dem Gericht, das nach den für Verbraucher geltenden Zuständigkeitsregeln zuständig ist, zur Entscheidung vorzulegen.
10. Datenschutz
10.1. Enovos oder die von ihm beauftragten Dienstleister erheben, verarbeiten und nutzen die Daten für die Durchführung des Vertragsverhältnisses im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (2016/679) und anderen anwendbaren nationalen Datenschutzgesetzen.
10.2. Die eindeutige Identifikationsnummer, die zu Ihrer Identifizierung dient, sowie die personenbezogenen Daten und Transaktionsangaben können an den Betreiber der Ladestation übermittelt werden, um die Ladestationen in Betrieb zu setzen und potenzielle Probleme mit dem Ladedienst und der Abrechnung zu lösen. Personenbezogene Daten, Kontaktdaten und Transaktionsangaben werden an einen Partner übermittelt, der für die Verwaltung der Plattform und die Rechnungsstellung im Namen von Enovos verantwortlich ist (die Plattformdaten werden in der EU gespeichert).
10.3. Weitere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Enovos finden Sie in der Datenschutzerklärung von Enovos.
10.4. Enovos kann nicht-personenbezogene Daten / anonymisierte personenbezogene Daten, die im Laufe der Erbringung des Dienstes erhoben werden, verwenden für
- i. die Verbesserung des Dienstes und anderer Produkte und Dienstleistungen, und
- ii. für die Weitergabe statistischer Daten an seine Kooperationspartner.
11. Änderung der Besonderen Bedingungen
11.1. Diese Besonderen Bedingungen können jederzeit von Enovos geändert werden. Der Kunde wird vorab per E-Mail oder in der Anwendung benachrichtigt. Neue Versionen der Besonderen Bedingungen sind zudem jederzeit auf der Website enodrive.lu abrufbar. Der Kunde muss in die neuen Besonderen Bedingungen einwilligen, um den enodrive-Dienst nach deren Inkrafttreten weiter in Anspruch nehmen zu können. Alternativ hat er die Möglichkeit, diesen Vertrag fristlos zu kündigen, indem er die Löschung seines Kundenkontos schriftlich beantragt.
12. Elektro- und Elektronikschrott
Im Hinblick auf die Entsorgungspflichten, die für die Emittenten von Elektro- und Elektronikgeräten („Elektro- und Elektronikgeräte“) gelten, wird der Kunde die enodrive zen-Karte am Ende der Nutzungszeit an Enovos übergeben oder so entsorgen, dass sie wiederverwertet werden kann.
13. Sprache
Diese spezifischen Verkaufsbedingungen sowie die Allgemeinen Verkaufsbedingungen werden zu Informationszwecken in englischer Sprache bereitgestellt. Bei Abweichungen von der französischen Fassung hat die französische Fassung Vorrang.